Ruhige Gebiete müssen eine entspannte Atmosphäre bieten |
Im zweiten Teil wird schwerpunktmäßig die Berücksichtigung der ruhigen Gebiete im Mitwirkungsverfahren zum Bonner Lärmarktionsplan der 3. Runde dargestellt. Zudem gibt es weitere Hinweise zur Entwicklung von ruhigen Gebieten. Nicht nur der Schutz, sondern auch die Weiterentwicklung von ruhigen Gebieten ist bisher ein vielfach unterschätztes Potenzial von Lärmaktionsplänen.