UBA-Forschhungsvorhaben: Konzept für einen synergetischen Lärmschutz
|
|
Von der Kunst eine Tiefgarage zu planen
Bei unseren laufenden Beauftragungen, aber auch bei verschiedenen städtebaulichen Ideenwettbewerben als Vorprüfer, Fachpreisrichter oder Sachverständige, werden wir in jüngster Zeit immer häufiger um Rat gebeten, wie man in der Objektplanung die ursprünglich angestrebte Anzahl von Stellplätzen in einer Tiefgarage retten kann. Wo liegt die Ursache? Wir haben einen Verdacht!
Mit dem Start der Objektplanung werden die Rahmenbedingungen wie Tragwerksraster, Baustandards und Bauabläufe bestimmt. Daraus werden für die Obergeschosse die Grundrisse entwickelt. In Folge ist weitgehend festgelegt, welche Lasten im Untergeschoss ankommen und abgeleitet werden müssen. Diese Zwänge lassen im UG kaum mehr Planungsspielräume zu. Das bleibt häufig nicht ohne Folgen für die Unterbringung und Erschließung der Stellplätze. Raum- und kostenaufwändige Unterzüge oder gar eine umfassende Umplanung, die sich schlimmstenfalls durch das gesamte Gebäude zieht, sollen vermieden werden.
Und damit sind wir beim Thema. Aus der Not heißt es dann: Fragen wir doch mal den Verkehrsplaner! Der schaut sich dann den Zufahrts- und Abfertigungsbereich, die Planungsparameter der Rampen, die Kurvenradien, Dimensionierung der Stellplätze, Zugänge und Deckenhöhen an. Die Problemlage wird nach dieser Prüfung i.d.R. nicht kleiner, der Zeitdruck bis zum Bauantrag aber größer. Also fängt man an zu "basteln". Welche Nutzungen herrschen vor? Wie viele Fahrzeugbewegungen sind täglich zu erwarten? Bestehen noch statische Spielräume? Bieten die einschlägigen Richtlinien und Verordnungen zulässige Optionen? Ab wann ist die Anlage für größere Fahrzeuge nicht mehr oder nur eingeschränkt nutzbar? In einem aufwändigen Abstimmungs-verfahren zwischen Entwurfsverfasser, Verkehrsplaner, Bauherrschaft, Statiker und Vorgesprächen mit der Genehmigungsbehörde wird in einem iterativen Verfahren versucht, einen für alle Beteiligten vertretbaren Kompromiss zu finden. Das gelingt in der Regel, ist aber selten befriedigend. Vor allem der Planungsaufwand steigt erheblich.
|
Die ägyptische Lösung von TG-Problemen - TG-Zufahrt Münster-Kinderhaus in den 1990er Jahren Wie lassen sich solche Notoperationen vermeiden? Gemäß der alten Regel, dass eine Fehlerbehebung umso aufwändiger wird, je später der Fehler erkannt wird, ist die Lösung eigentlich einfach: Nutzung der Lebenserfahrung, frühzeitige Beachtung des Standes der Technik, das UG von Beginn an mitdenken, den Statiker frühzeitig in die UG-Planung einbinden – und in komplexen Fällen kann vielleicht auch ein Verkehrsplaner hilfreich sein. |
Nicht vergessen: 5. Runde der Lärmminderungsplanung hat
begonnen!
Von Kommunen außerhalb der Ballungsräume weitgehend unbemerkt hat die Kartierung zur 5. Runde der Lärmaktionspläne bei den planaufstellenden Behörden bereits begonnen. Die Kommunen sind zwar noch nicht direkt gefordert, aber es erleichtert die spätere Aufstellung des Lärmaktionsplans, wenn man sich frühzeitig mit der Thematik beschäftigt. Hierzu ein paar Tipps aus unserer Erfahrung mit den bisherigen Runden:
Nicht zuletzt aus der Erfahrung mit der 4. Runde sind vor allem kleinere Kommunen mit der Bitte auf uns zugekommen, sie als "Geschäftsbesorger" bei der Lärmkartierung zu vertreten bzw. sie entsprechend zu "coachen". Sollten auch Sie an dieser Dienstleistung interessiert sein, können Sie uns gerne ansprechen, um ein individuelles Leistungsbild nach Ihren Wünschen zusammenzustellen.
Das Projekt BUS:STOP in Krumbach (A)
Krumbach ist eine kleine Gemeinde mit ca. 14.000 Einwohnern in Voralberg, unweit von Bregenz. Im Jahr 2010 kam die Diskussion auf, die Fahrgastunterstände zu erneuern. Ergebnis war das internationale Architekturprojekt BUS:STOP. Sieben Architekturbüros aus sieben verschiedenen Ländern (Russland, Spanien, Belgien, Norwegen, Japan, China und Chile) gestalteten 2014 in enger Zusammenarbeit mit lokalen Handwerksbetrieben und regionalen Architekturbüros für sieben Bushaltestellen Fahrgastunterstände mit völlig unterschiedlichen Gestaltungsansätzen.Eingebettet ist das Projekt in den Anspruch, im Dorf grundsätzlich auf gute Architektur Wert zu legen. In den letzten Jahren hat das Dorf mit mehrfach ausgezeichneter Architektur von sich reden gemacht.
|
Es klirrt der Frost – mit Aussichtsplattform auf den
kommenden Bus |
Transparente
Bauernstube |
|
Vorne Wetterschutz,
hinten Tribüne am Tennisplatz |
Fenster in die
Landschaft |
|
Rauhe unbehandelte
Bretter – Alterungsspuren erwünscht |
Zelt als Unterstand |
|
Raum
ist in der kleinsten Hütte |
|
Bei einer Ortsbesichtigung im Januar 2026 haben wir die Unterstände noch so jung und frisch angetroffen wie vor mehr als 10 Jahren – keine nennenswerten Spuren von Beschädigungen oder Vandalismus.
Unter dem Aspekt des subjektiven Sicherheitsgefühls würde man den einen oder anderen Entwurf heute sicher etwas anders gestalten. Aber hier geht es eher die Erkenntnis, mit wieviel Mut eine kleine Gemeinde ihre Ortsentwicklung angegangen ist und welchen Wert sie in diesem Zusammenhang dem ÖPNV beimisst. Von Busstation zu Busstation zu spazieren, soll sich in Krumbach inzwischen als neue Disziplin entwickelt haben.
Anordnung von Tempo 30 – es geht mehr als man denkt!
Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte, vor allem das Urteil des VGH Mannheim vom August 2018, und die Novellierung der StVO 2025 haben die Möglichkeiten der Straßenverkehrsbehörden für eine streckenbezogene Tempo 30-Anordnung auf Verkehrsstraßen deutlich erweitert. Immer mehr Kommunen führen inzwischen die straßenverkehrsrechtlich notwendige fachliche Einzelfallprüfung im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans selbst durch. Die erweiterten Spielräume werden vermehrt auch dazu genutzt, Forderungen aus der Bürgerschaft und Anträge aus dem politischen Raum fachlich qualifiziert abzuarbeiten oder eine abgestimmte Verwaltungsmeinung zur Anordnung von Tempo 30 gegenüber externen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern vertreten zu können.
Wir unterstützen die Kommunen fachlich bei der Durchführung von Einzelfallprüfungen, wenn notwendig auch unter Einbeziehung von rechtsanwaltlichem Beistand. Insgesamt haben wir bisher knapp 100 Straßenabschnitte auf die Anordnungsfähigkeit einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft und kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anordnung einer streckenbezogenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Verkehrsstraßen zulässig ist.
Es geht also mehr, als häufig vermutet wird. Ist damit das Thema erledigt? Nein! Der Aufwand für die fachliche Prüfung ist für eine rechtssichere Anordnung gerade in den Fällen, in denen eine differenzierte Abwägung vorgenommen werden muss, durch die komplexen Anordnungsvoraussetzungen des § 45 StVO sehr aufwändig. Insofern bleibt der Wunsch nach einer Vereinfachung der Anordnungsfähigkeit in einer der nächsten StVO-Novellierungen unverändert bestehen – das wäre im Übrigen auch ein guter Beitrag zur Entbürokratisierung, um die knappen kommunalen Personalressourcen zu schonen.
Konstanz: Neue Wege in der Parkraumbewirtschaftung
Die Stadt Konstanz will sich in den Kreis der Städte einreihen, die ihre Zentren weitgehend autofrei umbauen, um dem Fuß- und Radverkehr mehr Raum zu geben und die Aufenthalts- und Wohnqualität zu stärken. Hierfür ist die Stadt 2024 mit dem Verkehrsplanungspreis ausgezeichnet worden. Ein bisher eher selten genutzter Steuerungsansatz der Parkraumbewirtschaftung unterstützt die eingeleitete Mobilitätswende maßgeblich. In einem Aufsatz in der Straßenverkehrstechnik, Heft 1, 2026, mit dem Thema "Konstanz: Neue Wege in der Parkraumbewirtschaftung" sind die gewonnenen Erfahrungen ausführlich dargestellt.
Die Parkraumkonzepte für die beiden Stadtteile Paradies und Petershausen-West beruhen auf einer kleinteiligen lokalen Straßenhierarchie zur Quartiersbildung und wenden sich – soweit straßenverkehrsrechtlich zulässig – vom Prinzip des flächendeckend gemischten Parkens von Bewohnern und Besuchern ab. Straßenverkehrsrechtlich wird dies durch eine Negativ-Beschilderung auf den Wohnstraßen (Bild 1) und eine Positiv-Beschilderung auf den Erschließungsstraßen (Bild 2) eindeutig kommuniziert. Die lenkende Wirkung der Parkraumwirtschaftung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Parksuchverkehrs und zu einer Verringerung der Stellplatznachfrage. Ein besseres Miteinander auf den Wohnstraßen ist die Folge.
|
Bild 2: Positiv-Beschilderung in den Erschließungsstraßen |
Zum 1. August 2016 wurde
im Stadtteil Paradies die Parkraumbewirtschaftung mit diesem System neu
geordnet. Bis auf kleinere Anpassungen, die sich aus der Alltagsnutzung
ergaben, hat sich kein weiterer Optimierungsbedarf ergeben. Angesichts der
Größe des Bewirtschaftungsgebiets, der umfassenden Umstellung der
Bewirtschaftungsform und der hohen Akzeptanz ist das neue Konzept ein
wesentlicher Beitrag zu einer lebenswerten Stadt.
Den "Konstanzer
Weg" wird man sicher nicht überall einsetzen können, aber er bietet wegen seiner
Zukunftsfähigkeit eine mögliche Planungsstrategie im Portfolio denkbarer
Lösungen. Der "Konstanzer Weg" kann deshalb auch über Konstanz hinaus
an Bedeutung gewinnen – doch lesen Sie selbst!
Nach dem Lärmaktionsplan ist vor dem Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde ist an das Land gemeldet, die 5. Runde beginnt erst im Juli nächsten Jahres. Also Pausentaste drücken? Mitnichten! Denn im Lärmaktionsplan der 4. Runde wurden Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen, und in vielen Fällen besteht noch ein erheblicher Überhang aus den vorherigen Lärmaktionsplänen, die darauf warten, umgesetzt zu werden. Bis zur nächsten Runde erwartet die Öffentlichkeit, Politik wie auch die EU Taten, damit es in unseren Städten leiser wird. Jetzt ist die beste Zeit das Thema anzugehen.
Eine der häufigsten Maßnahmen in Lärmaktionsplänen ist die
Anordnung von Tempo 30. Die letzten Novellierungen der StVO haben die
Anordnungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Die notwendige
straßenverkehrsrechtliche Einzelfallprüfung, sofern nicht im Aufstellungsverfahren
des Lärmaktionsplans durchgeführt, ist aber weiterhin aufwändig, führt
aber viel häufiger zu einem positiven Ergebnis als angenommen wird. Auch wenn bei
den Straßenverkehrsbehörden eine positive Entwicklung zu beobachten ist, tut
sich die eine oder andere Behörde weiterhin schwer, zulässige Anordnungen zu
vollziehen.
Bereits seit vielen Jahren hat deshalb der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. eine Fortbildungsveranstaltung unter dem Titel "Tempo 30 und Begegnungszonen – Einsatzbereiche und praktische Umsetzung" in seinem Programm. Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag, den 10. März 2026, als Webinar statt. Eine gute Gelegenheit die scheinbare Pause zwischen 4. und 5. Runde der Lärmaktionspläne zu füllen. Bei Interesse sind weitere Informationen unter
zu finden – vielleicht sieht man sich ja!
Wir sind zurück!
Lange, zu lange ist es her, dass wir hier in unserem Blog
einen Post veröffentlicht haben – es war der 7. Juni 2023. Aber nun wollen wir
ihn wiederbeleben. Es lohnt sich also, immer mal wieder bei uns
hereinzuschauen, ob es etwas Interessantes zu lesen gibt.
Die von PRR umgestaltete Ortsdurchfahrt Rudersberg ist auch sieben Jahre nach Fertigstellung immer noch Thema. Die Stuttgarter Zeitung veröffentlicht eine Serie zu Infrstrukturprojekten. Am 5. Dezember 2022 war unter dem Tietel "In der Ortsmitte ist Platz für Fußgänger" die Ortsdurchfahrt Rudersberg Gegenstand eines fast einseitigen Berichts. Die Frage des Artikels war, was die Ortsdurchfahrt sieben Jahre nach Fertigstellung gebracht hat.
Zusmamenfassend wird der Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, Winfried Hermann (Grüne), zitiert: "Aus einer Ortsdurchfahrt für Autos wurde ein öffentlicher Straßenraum, der einlädt, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto mobil zu sein." Und Hartmut Topp, ehemaliger Leiter des Instituts für Mobilität und Verkehr an der TU Kaiserslautern, ergänzt: "Rudersberg kann sich sehen lassen und ist für mich ein Vorzeigebeispiel." Es freut uns, dass uns mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Rudersberg offensichtlich etwas Besonderes gelungen ist - danke für´s Lob!
Wien gehört zu den Städten in Europa, die in puncto Städtebau und Verkehr als wegweisend gelten. Auf der Habenseite findet sich zuallererst die unglaublich hohe Qualität des ÖPNV. U-Bahn im 5-6 Minuten-Takt, dichtes Straßenbahnnetz mit Bedienung im 6-7 Minuten-Takt, unterstützt von einem engmaschigen Busliniennetz mit 10 Minuten-Takt. Mit dem Projekt "U2xU5" im Westen der Stadt wird das U-Bahnnetz bis 2028 mit der neue Linie U 5 um 11 Stationen erweitert.
Beim Fahrradverkehr ist jedoch die Beispielhaftigkeit schnell zu Ende. Es gibt einzelne, qualitativ hochwertige Abschnitte, die sich aber nicht zu einem hochwertigen Netz zusammenfügen. Es sind eher Puzzlesteine, die noch aufwändig zusammengefügt werden müssen. Und der Fußverkehr? Die zentralen Fußgängerzonen in der Innenstadt sind umgeben von Straßen, die zu Begegnungszonen umgebaut wurden. Zu nennen ist hier das Paradebeispiel Mariahilfer Straße, die von einer Automeile zu einem vielfältig genutzten, urbanen Raum umgestaltet wurde. Der Rückbau von radial auf die Innenstadt zulaufenden Straße mit punktuellen Engriffen oder mit einem Vollumbau schafft Qualität für Fußgänger und beschleunigt die Straßenbahn.
|
|
|
||||
|
|
|
Durch die kluge Wohnungsbaupolitik seit den 1920er Jahren lebt heute fast die Hälfte aller Wiener (44 %) in einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung. Das bezahlbare Wohnen hat eine gemischte Sozialstruktur erhalten. Dazu kommt, dass die Stadtteile insbesondere im Westen der Stadt noch lebendige Nebenzentren mit einem vielfältigen, häufig eigentümergeführten Einzelhandelsangebot besitzen. Mit dem hervorragenden ÖPNV-Angebot, der günstigen innerstädtischen Wohnversorgung und den intakten Nebenzentren mit städtebaulich integrierten Verkehrsstraßen besitzt Wien bereits das, was – ausgehend von Paris – viele Städte als Ziel anstreben: Die 15 Minuten-Stadt als stadtplanerische Voraussetzung für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung.
|
|
| ||||||
|
|
|
|
Bei der Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes setzt die Stadt Wien auf Klotzen statt sich mit der Bebauung der letzten innerstädtischen Freiflächen durch die Stadt zu kleckern. Es gibt mehrere Großprojekte, wo durch Umnutzung brachliegender Flächen neue, eigenständige Stadtteile entwickelt werden (z. B. der ehem. Nordbahnhof – mit Verlängerung der Straßenbahnlinie). Mit der Seestadt Aspern entwickelt die Stadt auf einem ehemaligen Flughafengelände einen neuen Stadtteil für mehr als 25.000 Menschen und über 20.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze – natürlich mit der Schaffung von hochleistungsfähigen Schienenverbindungen.
|
|
|
||||
|
|
|
Bei allen Projekten, sei es im Bestand, durch Umnutzung oder durch Neubau, rückt das Schwammstadtprinzip immer stärker in den Vordergrund. Dabei geht es nicht nur um die Bewältigung von Starkregenereignissen, sondern angesichts des in Wien herrschenden kontinentalen Klimas auch ganz wesentlich um die Verbesserung des Stadtklimas: Kaum ein öffentlicher Platz ohne Wasserflächen oder Brunnen, Trinkwasserspender oder Nebeldüsen. Die Neubaugasse/ Zollergasse bieten das jüngste Beispiel für einen umfassend klimaangepassten Straßenumbau. Die Vielzahl der Aktivitäten und Einzelmaßnahmen würde den Rahmen dieses Posts sprengen, kann aber umfassend im Internet auf den Seiten der Stadt Wien nachgelesen werden und.
|
|
|
||
|
|
|
Wien ist eine Reise wert – nicht nur für Fans des öffentlichen Nahverkehrs!