Dienstag, 7. April 2026

 

Nicht vergessen: 5. Runde der Lärmminderungsplanung hat begonnen!

Von Kommunen außerhalb der Ballungsräume weitgehend unbemerkt hat die Kartierung zur 5. Runde der Lärmaktionspläne bei den planaufstellenden Behörden bereits begonnen. Die Kommunen sind zwar noch nicht direkt gefordert, aber es erleichtert die spätere Aufstellung des Lärmaktionsplans, wenn man sich frühzeitig mit der Thematik beschäftigt. Hierzu ein paar Tipps aus unserer Erfahrung mit den bisherigen Runden:

  • Die Bestandsmeldung für die zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume wurden entsprechend den Vorgaben zum 30.6.2025 an die EU gemeldet. Unser Tipp: Über die Bestandsmeldung können Sie sich einen Überblick verschaffen, ob beim Kartierungsumfang in der 5. Runde Veränderungen zu erwarten sind oder alles beim Alten bleibt. Das kann eine Hilfe sein bei Anfragen von Lärmbetroffenen oder aus dem politischen Raum.
  • Klären Sie mit der planaufstellenden Behörde, ob die Möglichkeit besteht, über die an die EU gemeldeten Hauptverkehrsstraßen hinaus weitere Straßen in die Kartierung aufzunehmen. Unser Tipp: Falls ja, müssen Sie in solchen Fällen die entsprechenden Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Sie sparen die Kosten für eine gesonderte Berechnung durch einen Akustiker und können weitere Straßen innerhalb des Lärmaktionsplans mit der entsprechenden Bindungswirkung bearbeiten.
  • Voraussichtlich im Frühherbst 2026 werden die planaufstellenden Behörden den Kommunen die Möglichkeit bieten, die Eingangsdaten zu prüfen und bei Bedarf Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen bzw. zu melden. Unser Tipp: Aus der Erfahrung der bisherigen Runden können wir nur empfehlen, von diesem Angebot unbedingt Gebrauch zu machen! Es erspart spätere Korrekturen, die im Lärmaktionsplan mühsam begründet und umgerechnet werden müssen. Es erhöht aber vor allen Dingen das Vertrauen der Betroffenen in das Werk.
  • Voraussichtlich im Herbst 2026 werden die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung fortgeschrieben. Es ist zu erwarten, dass zu erbringende Teilleistungen präzisiert werden. Zu diesem Zeitpunkt werden ggf. auch Erlässe der Bundesländer fortgeschrieben. Unser Tipp: Eine frühzeitige Beschäftigung mit den neuen Vorgaben schafft Klarheit, welche Leistungen in welcher Form von wem und mit welcher Zuarbeit der Fachämter erbracht werden sollen (z. B. Anordnungsfähigkeit von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, Umgang mit dem Thema ruhige Gebiete).
  • Spätestens am 30.6.2027 sollen die strategischen Lärmkarten vorliegen. Das ist der Starttermin zur Aufstellung des Lärmaktionsplans. Deadline für Meldung zur 5. Runde ist der 18.7.2029. Unser Tipp: Versuchen Sie möglichst pünktlich an den Start zu gehen. Die 4. Runde hat gezeigt, dass je nach Komplexität zwei Jahre Bearbeitungszeit schnell vorübergehen. 
  • Und schließlich: Zum Sommer steht die Haushaltsplanung für die Jahre 2027/28 an. Unser Tipp: Für 2027 sollten Sie, wenn Sie nicht alles intern bearbeiten wollen, einen Teilbetrag vorsehen. Die zuvor genannten Tipps können dazu dienen, die Höhe der anzumelden Haushaltsmittel grob einzuschätzen.

Nicht zuletzt aus der Erfahrung mit der 4. Runde sind vor allem kleinere Kommunen mit der Bitte auf uns zugekommen, sie als "Geschäftsbesorger" bei der Lärmkartierung zu vertreten bzw. sie entsprechend zu "coachen". Sollten auch Sie an dieser Dienstleistung interessiert sein, können Sie uns gerne ansprechen, um ein individuelles Leistungsbild nach Ihren Wünschen zusammenzustellen.

 

Donnerstag, 26. Februar 2026


Das Projekt BUS:STOP in Krumbach (A)

Krumbach ist eine kleine Gemeinde mit ca. 14.000 Einwohnern in Voralberg, unweit von Bregenz. Im Jahr 2010 kam die Diskussion auf, die Fahrgastunterstände zu erneuern. Ergebnis war das internationale Architekturprojekt BUS:STOP. Sieben Architekturbüros aus sieben verschiedenen Ländern (Russland, Spanien, Belgien, Norwegen, Japan, China und Chile) gestalteten 2014 in enger Zusammenarbeit mit lokalen Handwerksbetrieben und regionalen Architekturbüros für sieben Bushaltestellen Fahrgastunterstände mit völlig unterschiedlichen Gestaltungsansätzen.

Eingebettet ist das Projekt in den Anspruch, im Dorf grundsätzlich auf gute Architektur Wert zu legen. In den letzten Jahren hat das Dorf mit mehrfach ausgezeichneter Architektur von sich reden gemacht.

Es klirrt der Frost – mit Aussichtsplattform auf den kommenden Bus

Transparente Bauernstube

 

Vorne Wetterschutz, hinten Tribüne am  Tennisplatz

Fenster in die Landschaft

Rauhe unbehandelte Bretter – Alterungsspuren erwünscht

Zelt als Unterstand

Raum ist in der kleinsten Hütte 

Bei einer Ortsbesichtigung im Januar 2026 haben wir die Unterstände noch so jung und frisch angetroffen wie vor mehr als 10 Jahren – keine nennenswerten Spuren von Beschädigungen oder Vandalismus.

Unter dem Aspekt des subjektiven Sicherheitsgefühls würde man den einen oder anderen Entwurf heute sicher etwas anders gestalten. Aber hier geht es eher die Erkenntnis, mit wieviel Mut eine kleine Gemeinde ihre Ortsentwicklung angegangen ist und welchen Wert sie in diesem Zusammenhang dem ÖPNV beimisst. Von Busstation zu Busstation zu spazieren, soll sich in Krumbach inzwischen als neue Disziplin entwickelt haben.

Montag, 23. Februar 2026

 Anordnung von Tempo 30 – es geht mehr als man denkt! 

Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte, vor allem das Urteil des VGH Mannheim vom August 2018, und die Novellierung der StVO 2025 haben die Möglichkeiten der Straßenverkehrsbehörden für eine streckenbezogene Tempo 30-Anordnung auf Verkehrsstraßen deutlich erweitert. Immer mehr Kommunen führen inzwischen die straßenverkehrsrechtlich notwendige fachliche Einzelfallprüfung im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans selbst durch. Die erweiterten Spielräume werden vermehrt auch dazu genutzt, Forderungen aus der Bürgerschaft und Anträge aus dem politischen Raum fachlich qualifiziert abzuarbeiten oder eine abgestimmte Verwaltungsmeinung zur Anordnung von Tempo 30 gegenüber externen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern vertreten zu können.

Wir unterstützen die Kommunen fachlich bei der Durchführung von Einzelfallprüfungen, wenn notwendig auch unter Einbeziehung von rechtsanwaltlichem Beistand. Insgesamt haben wir bisher knapp 100 Straßenabschnitte auf die Anordnungsfähigkeit einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft und kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anordnung einer streckenbezogenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Verkehrsstraßen zulässig ist.

Es geht also mehr, als häufig vermutet wird. Ist damit das Thema erledigt? Nein! Der Aufwand für die fachliche Prüfung ist für eine rechtssichere Anordnung gerade in den Fällen, in denen eine differenzierte Abwägung vorgenommen werden muss, durch die komplexen Anordnungsvoraussetzungen des § 45 StVO sehr aufwändig. Insofern bleibt der Wunsch nach einer Vereinfachung der Anordnungsfähigkeit in einer der nächsten StVO-Novellierungen unverändert bestehen – das wäre im Übrigen auch ein guter Beitrag zur Entbürokratisierung, um die knappen kommunalen Personalressourcen zu schonen.

Konstanz: Neue Wege in der Parkraumbewirtschaftung

Die Stadt Konstanz will sich in den Kreis der Städte einreihen, die ihre Zentren weitgehend autofrei umbauen, um dem Fuß- und Radverkehr mehr Raum zu geben und die Aufenthalts- und Wohnqualität zu stärken. Hierfür ist die Stadt 2024 mit dem Verkehrsplanungspreis ausgezeichnet worden. Ein bisher eher selten genutzter Steuerungsansatz der Parkraumbewirtschaftung unterstützt die eingeleitete Mobilitätswende maßgeblich. In einem Aufsatz in der Straßenverkehrstechnik, Heft 1, 2026, mit dem Thema "Konstanz: Neue Wege in der Parkraumbewirtschaftung" sind die gewonnenen Erfahrungen ausführlich dargestellt.

Die Parkraumkonzepte für die beiden Stadtteile Paradies und Petershausen-West beruhen auf einer kleinteiligen lokalen Straßenhierarchie zur Quartiersbildung und wenden sich – soweit straßenverkehrsrechtlich zulässig – vom Prinzip des flächendeckend gemischten Parkens von Bewohnern und Besuchern ab. Straßenverkehrsrechtlich wird dies durch eine Negativ-Beschilderung auf den Wohnstraßen (Bild 1) und eine Positiv-Beschilderung auf den Erschließungsstraßen (Bild 2) eindeutig kommuniziert. Die lenkende Wirkung der Parkraumwirtschaftung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Parksuchverkehrs und zu einer Verringerung der Stellplatznachfrage. Ein besseres Miteinander auf den Wohnstraßen ist die Folge.

Bild 1: Negativ-Beschilderung in den Wohnstraßen

               Bild 2: Positiv-Beschilderung in den Erschließungsstraßen


Zum 1. August 2016 wurde im Stadtteil Paradies die Parkraumbewirtschaftung mit diesem System neu geordnet. Bis auf kleinere Anpassungen, die sich aus der Alltagsnutzung ergaben, hat sich kein weiterer Optimierungsbedarf ergeben. Angesichts der Größe des Bewirtschaftungsgebiets, der umfassenden Umstellung der Bewirtschaftungsform und der hohen Akzeptanz ist das neue Konzept ein wesentlicher Beitrag zu einer lebenswerten Stadt.

Den "Konstanzer Weg" wird man sicher nicht überall einsetzen können, aber er bietet wegen seiner Zukunftsfähigkeit eine mögliche Planungsstrategie im Portfolio denkbarer Lösungen. Der "Konstanzer Weg" kann deshalb auch über Konstanz hinaus an Bedeutung gewinnen – doch lesen Sie selbst!


Donnerstag, 5. Februar 2026

Nach dem Lärmaktionsplan ist vor dem Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan der 4. Runde ist an das Land gemeldet, die 5. Runde beginnt erst im Juli nächsten Jahres. Also Pausentaste drücken? Mitnichten! Denn im Lärmaktionsplan der 4. Runde wurden Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen, und in vielen Fällen besteht noch ein erheblicher Überhang aus den vorherigen Lärmaktionsplänen, die darauf warten, umgesetzt zu werden. Bis zur nächsten Runde erwartet die Öffentlichkeit, Politik wie auch die EU Taten, damit es in unseren Städten leiser wird. Jetzt ist die beste Zeit das Thema anzugehen. 

Eine der häufigsten Maßnahmen in Lärmaktionsplänen ist die Anordnung von Tempo 30. Die letzten Novellierungen der StVO haben die Anordnungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Die notwendige straßenverkehrsrechtliche Einzelfallprüfung, sofern nicht im Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans durchgeführt, ist aber weiterhin aufwändig, führt aber viel häufiger zu einem positiven Ergebnis als angenommen wird. Auch wenn bei den Straßenverkehrsbehörden eine positive Entwicklung zu beobachten ist, tut sich die eine oder andere Behörde weiterhin schwer, zulässige Anordnungen zu vollziehen.

Bereits seit vielen Jahren hat deshalb der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. eine Fortbildungsveranstaltung unter dem Titel "Tempo 30 und Begegnungszonen – Einsatzbereiche und praktische Umsetzung" in seinem Programm. Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag, den 10. März 2026, als Webinar statt. Eine gute Gelegenheit die scheinbare Pause zwischen 4. und 5. Runde der Lärmaktionspläne zu füllen. Bei Interesse sind weitere Informationen unter 

www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/tempo-30-und-begegnungszonen-einsatzbereiche-und-praktische-umsetzung-am-10-03-2026-in-berlin-wb266064/ 

zu finden – vielleicht sieht man sich ja!


Wir sind zurück!

Lange, zu lange ist es her, dass wir hier in unserem Blog einen Post veröffentlicht haben – es war der 7. Juni 2023. Aber nun wollen wir ihn wiederbeleben. Es lohnt sich also, immer mal wieder bei uns hereinzuschauen, ob es etwas Interessantes zu lesen gibt.