Sonntag, 12. Juni 2016

Internet-Seite zur OD Rudersberg

Fotos: Gemeinde Rudersberg
Rund acht Jahre konnten wir die Planung und Realisierung der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Rudersberg bis zur Fertigstellung im Frühjahr 2015 begleiten. Seither treffen regelmäßig Anfragen aus dem ganzen Land bei der Rudersberger Verwaltung ein: Vertreter anderer Städte und Gemeinden, Verkehrsexperten, Journalisten - die Liste der Interessenten ist lang.

Die Gemeinde Rudersberg hat sich deshalb entschlossen, für dieses Projekt eine eigene Homepage einzurichten Hier wird die Ortsdurchfahrt mit vielen Fakten und Meinungen und mit interessanten Vorher-/ Nachher-Abbildungen vorgestellt: www.ortsdurchfahrt-rudersberg.de.



Dienstag, 24. Mai 2016

Neckartorschwarz

Der Stuttgarter Bildhauer Erik Sturm verarbeitet den Feinstaub seiner Stadt zu Farbe - Neckartorschwarz. Der 33-jährige Bildhauer krazt mit seiner EC-Karte den Feinstaub von Fensterbänken, Mauervorsprüngen und Nischen. Er hat die Stuttgarter inzwischen um acht Kilo dieser krebserregenden Mischung aus Dieselruß und Reifenabrieb erleichtert. Den Staub behandelt Sturm wie ein Pigment und verarbeitet ihn zu Tubenfarbe, um
damit Gemälde zu erstellen.
Quelle: art - das Kunstmagazin, Mai 2016.

Sonntag, 15. Mai 2016

Schienenbonus ist Vergangenheit

Ein Blick ins Internet zeigt: So richtig ist das nie an die große Glocke gehängt worden, dass der so genannte Schienenbonus von -5 dB(A) Vergangenheit ist. Nachfolgend die Auffassung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg vom 28. April 2016 auf eine Anfrage der Stadt Freiburg:

"Es wird angenommen, dass hiermit Fälle angesprochenen werden, in denen Wohnbebauung im Rahmen der Bauleitplanung oder Einzelvorhaben an bestehende Schienenstrecken herangerückt werden. Das MVI geht davon aus, dass in diesen Fällen der Schienenbonus für Eisenbahnstrecken seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden ist. Für Straßenbahnen gilt dies ab dem 1. Januar 2019. Zu den genannten Stichtagen bereits rechtswirksame Bauleitpläne bleiben von der Abschaffung des Schienenbonus unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Einzelvorhaben, die zu den genannten Stichtagen genehmigt, oder in sonstiger Weise zugelassen sind.

Zur Frage ob der Schienenbonus in den Berechnungen nach Schall 03 (neu) weiterhin zu berücksichtigen ist: Mit der Neufassung des § 43 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde der so genannte Schienenbonus für den Bau und die wesentliche Änderung von Schienenwegen der Eisenbahnen (ab 1.1.2015) und Straßenbahnen (ab 1.1.2019) abgeschafft. Die auch in der neuen Schall 03 (Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)) noch enthaltene Pegelkorrektur ist nach den oben genannten Stichtagen nicht mehr anzuwenden.

Zur Frage ob der Schienenbonus bei der Lärmsanierung weiterhin anzurechnen ist: Der Wegfall des Schienenbonus ist mit der neugefassten "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" des BMVI, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, auch für die Lärmsanierung übernommen worden. Außerdem sind die Lärmsanierungswerte mit dem Bundeshaushalt 2016 um 3 dB(A) abgesenkt worden.

Durch diese beiden wichtigen Schritte zur Stärkung des Lärmschutzes entsteht auf den ersten Blick eine Ungleichbehandlung für Gemeinden, die bereits lärmsaniert wurden. Auf Nachfrage der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung, Gisela Splett MdL, hat das BMVI mit  Schreiben vom 8. Januar 2016 jedoch mitgeteilt, dass im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung zukünftig auch bereits lärmsanierte Streckenabschnitte erneut in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen werden sollen. Leider kann das BMVI bisher noch keine Auskunft darüber geben, bis wann mit einem Abschluss der Fortschreibung gerechnet werden kann."

Donnerstag, 12. Mai 2016

Büroworkshop

Einmal pro Jahr nehmen wir uns einen Tag Zeit, um gemeinsam zu diskutieren, wo wir gut sind, was wir besser machen können, wo unserer Kernkompetenzen liegen und für welche zukünftigen Themenfelder wir uns fit machen wollen. Das ist gleichzeitig auch immer ein guter Anlass für das obligatorische "Familienfoto".

Donnerstag, 5. Mai 2016

Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten

Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im April 2016 "Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Dörfern und kleineren Städten" herausgegeben. Sie können im Internet unter https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Broschueren/Broschuere_Ortsdurchfahrten_gestalten.pdf heruntergeladen werden.
Ein Foto der umgebauten Ortsdurchfahrt Rudersberg stellt nicht nur eine der Maßnahmen auf dem Titelbild der Hinweise dar, sondern ist auch der "Aufmacher" den entsprechenden Internet-Seite. In den Hinweisen wird Rudersberg als eines der herausragenden Beispiele in Baden-Württemberg vorgestellt. Wir sind schon ein Stück stolz darauf, zu diesem Projekt unseren Beitrag geleistet zu haben und dass das Projekt nun diese Würdigung findet.

Freitag, 25. März 2016

Ampelkunst geht weiter

In unserem Post vom 9. November 2015 hatten wir bereits einige Beispiele der "Aachener Ampelkunst" vorgestellt. Hier eine weitere Variante:

 

fs synergy - unser neuer Kooperationspartner in der Freiraumplanung

Mit dem Büro Free Space Synergy, Berlin, arbeiten wir seit dem 1. April 2016 in einer festen Kooperation zusammen (www.fs-synergy.de). fs-Synergy unterstützt uns bei grün- und freiraumplanerischen Aufgaben, übernimmt aber auch die Erstellung von Baumkatastern und führt mit den Erfahrungen aus früheren Zusammenarbeiten für uns verkehrsplanerische Erhebungen durch. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Sonntag, 28. Februar 2016

Verkehrssicherheit hat Vorrang in der StVO

Der FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, weist in einem Faltblatt dankenswerter Weise auf einen Satz in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hin, der häufig übersehen wird:

Der gerne zitierte Satz der Verwaltungsvorschrift "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten" muss in Verbindung mit dem selten zitierten Satz "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor" gesehen werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörden (oder auch in einem Widerspruchsverfahren) sollte deshalb der Aspekt der Verkehrssicherheit ausreichend gewürdigt und auf den entsprechenden Satz in der Verwaltungsvorschrift hingewiesen werden.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter www.geh-recht.de.

Montag, 1. Februar 2016

Umweltverträglicher Wirtschaftsverkehr in Städten

Der städtische Wirtschaftsverkehr, das unbekannte Wesen. Viele reden darüber, aber belastbare Zahlen gibt es nur wenige. Wir wissen um das Problem der "letzten Meile", aber im Rahmen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung notwendig erscheinende Maßnahmen sind nicht immer qualifiziert zu begründen. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, hat das Deutsche Institut für Urbanistik im Rahmen der Reihe "kommunal mobil 2015" gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und dem Deutschen Städtetag im Juni 2015 in Dessau eine Fachtagung durchgeführt. Mehr als 90 Experten aus Wissenschaft, Verkehrsplanung, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Logistikunternehmen und Beratungsunternehmen diskutierten über verschiedene aktuelle Herausforderungen im städtischen Wirtschaftsverkehr.

Die Dokumentation der Tagung liegt als Band 6/2015 der Reihe Difu-Impulse vor. In diesem Heft sind hochqualifizierte Beiträge, die die große Bandbreite dieses Themas zeigen, zu finden. PRR ist mit dem Beitrag "Wirkung von Maßnahmen im städtischen Güterverkehr" (auf die Luftreinhaltung und Lärmminderung) vertreten. Der Band kann unter verlag@difu.de per E-Mail bezogen werden.

Mittwoch, 30. Dezember 2015

Richardplatz

...auch das kann man einmal posten. Wenn man soweit ist, dann hat man es geschafft ;-)

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Lärmaktionspläne und Verkehrsentwicklungsplanung

Durch die Zusammenwirken von Lärmaktions- und Verkehrsentwicklungsplänen können Synergien erzielt und die Ursachen der Lärmbelastung bekämpft werden. Das ist inzwischen allgemein anerkannt und wurde bereits 2006 in einem Forschungsvorhaben des damaligen BMVBS postuliert. Dennoch ist festzustellen, dass diese Synergieeffekte vielerorts nicht genutzt werden. Zeit, vor Beginn der dritten Runde der Lärmminderungspläne einmal zu fragen, wie es aktuell mit der Zusammenarbeit zwischen LAP und VEP steht, was die Hemmnisse sind und wie sie überwunden werden können. Wer mehr wissen möchte: In den VERKEHRSZEICHEN, Heft 4, 2015 ist ein Aufsatz zum Thema von Jochen Eckart und Jochen Richard zu finden. Er steht unter www.prr.de -> download auch als pdf zur Verfügung.

Montag, 30. November 2015

Ortsdurchfahrt Rudersberg – Gestaltungsdetails

In unserem Post vom 6. April 2015 hatten wir umfassend über die Fertigstellung der Baumaßnahme zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Rudersberg berichtet. Der Hersteller der verwendeten Betonsteine hat nun professionelle Fotos von Gestaltungsdetails anfertigen lassen, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.









Alle Fotos: braun-steine