VHW-Webinar - Tempo 30: Anordnung, Einsatzbereiche und praktische Umsetzung
Der 5. Runde der Lärmaktionspläne steht vor der Türe. In den meisten Lärmaktionsplänen der 4. Runde ist auf Verkehrsstraßen als Maßnahme die Reduzierung der zulässigen Höchstgeshwindigkeit auf 30 km/h enthalten. Es gibt allerdings in vielen Fällen einen Umsetzungsstau. In der 5. Runde besteht die Pflicht zu evaluieren, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und welche Maßnahmen noch offen sind. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, das Thema noch rechtzeitig anzugehen.
Die letzten Novellierungen der StVO haben die Anordnungsmöglichkeiten von Tempo 30 auf Verkehrsstraßen deutlich erweitert. Die notwendige straßenverkehrsrechtliche Einzelfallprüfung, sofern nicht im Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans durchgeführt, ist zwar weiterhin aufwändig, führt aber viel häufiger zu einem positiven Ergebnis als angenommen wird.
Bereits seit vielen Jahren hat deshalb der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. eine Fortbildungsveranstaltung zu dieser Thematik in seinem Angebot. Das Programm wurde nun unter dem Titel "Tempo 30: Anordnung, Einsatzbereiche und praktische Umsetzung" noch stärker auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Einzelfallprüfung und deren praktische Umsetzung ausgerichtet.
Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag, den 29. September 2026, als Webinar statt. Bei Interesse sind weitere Informationen unter
zu finden – vielleicht sieht man sich ja!