Samstag, 24. September 2016

Schutzstreifen außerorts möglich?

Aus dem Nationalen Radverkehrsplan hat die Bundesregierung den "Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts" gefördert. Bis Ende 2013 wurden bundesweit Fallbeispiele umgesetzt, bei denen nach Markierung der beidseitigen Schutzstreifen die Kernfahrbahn mit einer Mindestbreite von 2,75 m im Begegnungsfall Kfz/Kfz (bis zu etwa 4.000 Kfz/Tag) die Schutzstreifen in Anspruch genommen werden müssen. PRR hat hier im Rahmen des Radverkehrskonzepts für die Gemeinden des Landkreises Ostprignitz-Ruppin die Teilnahme der Fontanestadt Neuruppin initiiert. Obwohl der Schlussbericht bereits seit längerem vorliegt, hat ihn des BMVI bisher nicht veröffentlicht. Wie aus internen Kreisen zu erfahren ist, soll das Ergebnis positiv ausfallen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort ist ausweichend und unkonkret. Interessant ist aber die Antwort auf die Teilfrage "Inwiefern ist es den Bundesländern nach Einschätzung der Bundesregierung ohne vorherige Gesetzesänderungen gestattet, im Rahmen der bestehenden Rechtslage Schutzstreifen außerorts einzurichten, wenn die dafür vorgesehenen Straßen eine verhältnismäßig geringe Verkehrsdichte aufweisen, und sind hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise landeseigene Modellprojekte möglich?"
Die Antwort der Bundesregierung: "Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen können nach der VwV-StVO zu § 46 Absatz 2 von allen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in begründeten Fällen Abweichungen zulassen. Im Rahmen der Entscheidung dürfen die in der StVO festgelegten allgemeinen Verhaltensanforderungen (Überfahren der Leitlinie durch Kraftfahrzeugverkehr nur bei Bedarf in seltenen Fällen, Parkverbot) und Festlegungen zum § 45 Absatz 9 StVO (besondere Örtlichkeit und Gefahrenlage, für die die allgemeinen Regeln der StVO nicht ausreichen, so dass ein beschränkendes Verkehrszeichen zwingend geboten ist) allerdings nicht in Frage gestellt werden. Dabei muss im Rahmen der Entscheidung insbesondere berücksichtigt werden, dass das Straßenverkehrsrecht besonderes Polizei- und Ordnungsrecht und damit Gefahrenabwehrrecht ist."
Diese Ausführungen schaffen Argumentationsspielräume gegenüber den Straßenverkehrsbehörden, um den für geschlossene Wegenetzes so wichtigen Einsatz von Schutzstreifen außerorts endlich einsetzen zu können. Die vollständige Bundestagsdrucksache ist zu finden unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808821.pdf.

Donnerstag, 8. September 2016

Lärmaktionspläne - Chance für kleinere Städte und Gemeinden

Die Lärmminderungsplanung geht in die dritte Runde. Derzeit beginnen die Berechnungen der strategischen Lärmkarten, die bis Juli 2017 vorzulegen sind. Dann ist formal ein Jahr Zeit, bei Lärmproblemen Aktionspläne aufzustellen. Nach den ersten beiden Runden ist bei den kleineren Städten und Gemeinden vielfach noch eine gewisse Zurückhaltung zu finden. Der Ursuache lässt sich häufig auf den Nenner bringen, dass Lärmaktionspläne nichts bringen, weil die Gemeinden nicht Baulastträger der verlärmten Straßen sind.
Der gemeinsam mit Matthias Hintzsche vom Umweltbundesamt verfasste Aufsatz "Lärmaktionspläne der 3. Runde: Eine große Chance für kleinere Städte und Gemeinden" in der Zeitschrift Immissionsschutz, Heft 3, 2016 stellt deshalb die Vorteile von Lärmaktionsplänen für kleinere Städte und Gemeinden heraus. Es wäre zu wünschen, dass in der nun anstehenden dritten Runde mehr kleinere Kommunen die Chancen erkennen, die ihnen Lärmaktionspläne für die weitere Entwicklung eröffnen.

Montag, 22. August 2016

Lärmschutz und Stadtentwicklung

In der "mobilogisch!" Heft 3, 2016, ist der Aufsatz von Jochen Richard zum Thema "Ohne Lärmschutz keine Stadt der Kurzen Wege" veröffentlicht. Bezogen werden kann die auch sonst immer mit interessanten Themen bestückte und deshalb sehr empfehlenswerte Zeitschrift unter www.mobilogisch.de.

Donnerstag, 11. August 2016

Rotterdam - ein Stück reale Zukunft

Barcelona und seine Stadtplätze, Bilbao und sein Stadtumbau, Kopenhagen und seine Radverkehrsförderung – allesamt Städte mit großem Vorbildcharakter. Rotterdam als Zukunftsstadt ist dagegen, zumindest in Deutschland, vielfach noch unbekannt. Völlig zu unrecht, kann die Stadt doch locker mit der ersten Riege der Zukunftsstädte mithalten. Rotterdam ist eine Reise wert. Die faszinierende Vielfalt der aktuellen Projekte ist in einer sehr infomativen Zusammenstellung zu finden unter:
http://www.rotterdam.nl/lijst:innovatieveprojectenindebuitenruimte

Straßenlabor zum Test von Materialien und Möblierung

Urban Gardening als öffentlicher Park

Stadtplatz mit Wassermanagement zur Klimaanpassung


B+R-Anlage an einem innerstädtischen U-Bahnhof

Regensensor für schnelleres Grün für Radfahrer bei Regen

"Hybrid"-Bus für Land-/Wasser-Nutzung


Erasmus-Brücke als Ikone des Stadtaufbruchs


Empfangsgebäude des neuen Hauptbahnhofs

Kuppelbau der neuen Markthalle

Montag, 25. Juli 2016

Deutscher Verkehrsplanungspreis: Umgestaltung Ortsdurchfahrt Rudersberg nominiert

Der Fokus des diesjährigen Wettbewerbs lag auf beispielhaften Verkehrslösungen zur Stärkung und Förderung einer nachhaltigen Mobilität auf Haupt(verkehrs)straßen. Gesucht wurden stadt- und verkehrsplanerische Konzepte und Projekte, die durch den Umbau von Hauptverkehrsstraßen einen Beitrag zur Rückgewinnung der Stadt- und Gemeindestraßen als Aufenthaltsraum für alle Menschen leisten und Ziele der Lärmminderung, der Luftschadstoffreduktion und des Klimaschutzes befördern.

Es wurden 21 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Die Jury hat drei Projekte für den Preis nominiert, darunter auch "Ortsdurchfahrt Rudersberg – eine Gemeinde erobert ihre Mitte zurück" - ein Projekt, an dem PRR maßgeblich mitgewirkt hat. Es sind Arbeiten, die Vorbildcharakter haben und damit als Beispiel eines positiven Umgangs mit dem Umbau kommunaler Hauptverkehrsstraßen wirken können (Planerin, Heft 4, 2016).

Die Begründung der Jury zur Auswahl des Projekts Rudersberg: Es konnte sowohl eine Verminderung als auch Entschleunigung des Verkehrs herbeigeführt und zusätzlich eine Lärmminderung bewirkt werden. Mit diesen einfachen, durchaus bereits bekannten Maßnahmen eine Umgestaltung mit diesen Effekten durchzuführen, ist vorbildhaft und auf viele andere Gemeinden in ganz Deutschland übertragbar.

Sonntag, 12. Juni 2016

Wiederbelebung der Bahnstrecke Neustadt (Dosse) - Neuruppin weiter auf Erfolgskurs

In unserem Post vom 22. Mai 2015 konnten wir berichten, dass nach langen Bemühungen im Rahmen des EU-Projekts HUB 53/12° auf der Strecke Neustadt (Dosse) – Neuruppin wieder die ersten Güterzüge verkehren, um Holz zur Firma Bullinger in Temnitz liefern. Die Frage war, ob das ein kurzer Versuch sein würde, oder ob sich daraus ein stabiler Güterverkehr entwickeln kann. Letzteres ist eingetreten – eine interessante Entwicklung gerade vor dem Hintergrund der nächsten Runde zur Schließung von Güterverkehrsstellen durch die DB AG!

Foto: Werner Nüse (2016)
Mittlerweile hat sich die Holzlieferung als wirtschaftlich praktikabel erwiesen, so dass auf dem Gelände der Firma Bullinger mit baulichen Ergänzungen das Entladen der Wagons in die betrieblichen Abläufe integriert  werden konnten. Es wird einmal pro Woche Holz angeliefert. Inzwischen hat auch die RegioInfra Gesellschaft mbH (RIG) ein Grundstück im Gewerbegebiet Temnitz erworben, um es als Ladestation auszubauen.

Foto: Arne Krohn (2016)
Ganz neu: Das Grundstück der Firma Passon im Gewerbegebiet Alt Ruppin grenzt direkt an die Bahntrasse. Bedingt durch die direkte Nachbarschaft zur Firma Lichtner Beton wurde die Idee geboren, hier eine Ladestraße anzulegen, um die Schüttgüter über die Schiene anzuliefern. Es wird im ersten Schritt von 2.500 t/a ausgegangen. Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen von Baustoffhändlern, Zulieferern für große Baustellen im Umkreis von ca. 50 km und weiteren Interessenten an der Mitnutzung. Am 9. Juni 2016 konnten die ersten 2.300 t Schüttgüter, in diesem Falle Kalk für die Landwirtschaft, umgeschlagen worden.




Handlungsfelder einer nachhaltigen städtischen Mobilität

Der ADAC hat soeben eine Broschüre mit dem Titel "Handlungsfelder einer nachhaltigen städtischen Mobilität" veröffentlicht, in die wir uns inhaltlich wie redaktionell ein Stück einbringen konnten. Die Broschüre definiert die Nachhaltigkeitsfelder in der Mobilität und stellt die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilität vor. Den Kern der Broschüre bilden die Bausteine einer nachhaltigen Mobilität. Sie endet mit Hinweisen was jeder Einzelne zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen kann. Es ist eine interessante und teilweise vielleicht sogar spannende Broschüre geworden, die geeignet ist, klassische Vorurteile gegenüber dem ADAC aufzubrechen. Sie hat deshalb auch eine hohe Zitierbedeutung. Die Broschüre kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden unter:

Internet-Seite zur OD Rudersberg

Fotos: Gemeinde Rudersberg
Rund acht Jahre konnten wir die Planung und Realisierung der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Rudersberg bis zur Fertigstellung im Frühjahr 2015 begleiten. Seither treffen regelmäßig Anfragen aus dem ganzen Land bei der Rudersberger Verwaltung ein: Vertreter anderer Städte und Gemeinden, Verkehrsexperten, Journalisten - die Liste der Interessenten ist lang.

Die Gemeinde Rudersberg hat sich deshalb entschlossen, für dieses Projekt eine eigene Homepage einzurichten Hier wird die Ortsdurchfahrt mit vielen Fakten und Meinungen und mit interessanten Vorher-/ Nachher-Abbildungen vorgestellt: www.ortsdurchfahrt-rudersberg.de.



Dienstag, 24. Mai 2016

Neckartorschwarz

Der Stuttgarter Bildhauer Erik Sturm verarbeitet den Feinstaub seiner Stadt zu Farbe - Neckartorschwarz. Der 33-jährige Bildhauer krazt mit seiner EC-Karte den Feinstaub von Fensterbänken, Mauervorsprüngen und Nischen. Er hat die Stuttgarter inzwischen um acht Kilo dieser krebserregenden Mischung aus Dieselruß und Reifenabrieb erleichtert. Den Staub behandelt Sturm wie ein Pigment und verarbeitet ihn zu Tubenfarbe, um
damit Gemälde zu erstellen.
Quelle: art - das Kunstmagazin, Mai 2016.

Sonntag, 15. Mai 2016

Schienenbonus ist Vergangenheit

Ein Blick ins Internet zeigt: So richtig ist das nie an die große Glocke gehängt worden, dass der so genannte Schienenbonus von -5 dB(A) Vergangenheit ist. Nachfolgend die Auffassung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg vom 28. April 2016 auf eine Anfrage der Stadt Freiburg:

"Es wird angenommen, dass hiermit Fälle angesprochenen werden, in denen Wohnbebauung im Rahmen der Bauleitplanung oder Einzelvorhaben an bestehende Schienenstrecken herangerückt werden. Das MVI geht davon aus, dass in diesen Fällen der Schienenbonus für Eisenbahnstrecken seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden ist. Für Straßenbahnen gilt dies ab dem 1. Januar 2019. Zu den genannten Stichtagen bereits rechtswirksame Bauleitpläne bleiben von der Abschaffung des Schienenbonus unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Einzelvorhaben, die zu den genannten Stichtagen genehmigt, oder in sonstiger Weise zugelassen sind.

Zur Frage ob der Schienenbonus in den Berechnungen nach Schall 03 (neu) weiterhin zu berücksichtigen ist: Mit der Neufassung des § 43 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde der so genannte Schienenbonus für den Bau und die wesentliche Änderung von Schienenwegen der Eisenbahnen (ab 1.1.2015) und Straßenbahnen (ab 1.1.2019) abgeschafft. Die auch in der neuen Schall 03 (Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)) noch enthaltene Pegelkorrektur ist nach den oben genannten Stichtagen nicht mehr anzuwenden.

Zur Frage ob der Schienenbonus bei der Lärmsanierung weiterhin anzurechnen ist: Der Wegfall des Schienenbonus ist mit der neugefassten "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" des BMVI, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, auch für die Lärmsanierung übernommen worden. Außerdem sind die Lärmsanierungswerte mit dem Bundeshaushalt 2016 um 3 dB(A) abgesenkt worden.

Durch diese beiden wichtigen Schritte zur Stärkung des Lärmschutzes entsteht auf den ersten Blick eine Ungleichbehandlung für Gemeinden, die bereits lärmsaniert wurden. Auf Nachfrage der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung, Gisela Splett MdL, hat das BMVI mit  Schreiben vom 8. Januar 2016 jedoch mitgeteilt, dass im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung zukünftig auch bereits lärmsanierte Streckenabschnitte erneut in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen werden sollen. Leider kann das BMVI bisher noch keine Auskunft darüber geben, bis wann mit einem Abschluss der Fortschreibung gerechnet werden kann."

Donnerstag, 12. Mai 2016

Büroworkshop

Einmal pro Jahr nehmen wir uns einen Tag Zeit, um gemeinsam zu diskutieren, wo wir gut sind, was wir besser machen können, wo unserer Kernkompetenzen liegen und für welche zukünftigen Themenfelder wir uns fit machen wollen. Das ist gleichzeitig auch immer ein guter Anlass für das obligatorische "Familienfoto".

Donnerstag, 5. Mai 2016

Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten

Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im April 2016 "Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Dörfern und kleineren Städten" herausgegeben. Sie können im Internet unter https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Broschueren/Broschuere_Ortsdurchfahrten_gestalten.pdf heruntergeladen werden.
Ein Foto der umgebauten Ortsdurchfahrt Rudersberg stellt nicht nur eine der Maßnahmen auf dem Titelbild der Hinweise dar, sondern ist auch der "Aufmacher" den entsprechenden Internet-Seite. In den Hinweisen wird Rudersberg als eines der herausragenden Beispiele in Baden-Württemberg vorgestellt. Wir sind schon ein Stück stolz darauf, zu diesem Projekt unseren Beitrag geleistet zu haben und dass das Projekt nun diese Würdigung findet.