Mittwoch, 30. November 2016
Weihnachtsschmuck aus Recycling-Material
Montag, 7. November 2016
European Grean Leaf - kleine "Umwelthauptstädte" gesucht
Essen ist 2017 die "Grüne Haupstadt Europas" (siehe auch www.essengreen.capital) und damit seit 2010 die achte Umwelthauptstadt. Dieser Wettbewerb richtet sich an die großen Städte und Metropolen. Ein noch relativ neues und deshalb noch unbekanntes Gewächs in dieser Familie ist das European Green Leaf. Dieser jährlich von der EU ausgerichtete Wettbewerb richtet sich an die kleineren und mittleren Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohner. Drei Ziele verfolgt der Wettbewerb:
- Städte bekannter zu machen, die sich für die Umwelt engagieren und grünes Wachstum fördern
- Die Bürger einzubinden und das Umweltbewusstsein der Bewohner zu stärken
- Städte zu finden, die als "grüne Botschafter" andere Städte ermutigen, sich nachhaltig zu entwickeln
Weitere Informationen finden Sie unter
Samstag, 22. Oktober 2016
Gemeinde Rudersberg und PRR bei Deutschem Verkehrsplanungspreis 2016 ausgezeichnet

Bürgermeister Martin Kaufmann: „Wir sind Sieger der Herzen“. Starkes, fast schon sensationelles Ergebnis für Rudersberg: Beim Verkehrsplanungspreis 2016 landete die Gemeinde mit ihrem Projekt „Ortsdurchfahrt Rudersberg – eine Gemeinde erobert ihre Mitte zurück“ auf Platz zwei – hinter Kassel und gleichauf mit Hamburg. Es hatten sich 21 Kommunen beworben. Für gewöhnlich sind Gemeinden der Größe Rudersbergs bei solchen Wettbewerben eher chancenlos. Dementsprechend groß war die Freude bei der Delegation aus dem Wieslauftal: „Wir sind der Sieger der Herzen“, sagte Bürgermeister Martin Kaufmann bei der Preisverleihung am Donnerstagabend in Berlin.
Kaufmanns Begründung: „Es gab für uns die längste Laudatio, den längsten Applaus – und die Beobachter waren sich auch einig, dass unsere Präsentation am gelungensten war.“ Die Würdigung wurde von Anke Karmann-Woessner gehalten, Leiterin des Stadtplanungsamtes Karlsruhe. Sie hob die Vorbildfunktion des Rudersberger Projekts hervor. Dieses sei „richtungsweisend für Kommunen dieser Größe in Deutschland“. Bei der Planung und Umsetzung wurde die Gemeinde Rudersberg unterstützt von den Planungsbüros Richter-Richard (PRR) sowie Bolz und Partner.
Weitere Informationen siehe auch: PLANERIN, Heft 5, 2016.
Samstag, 24. September 2016
Schutzstreifen außerorts möglich?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb eine Anfrage an
die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort ist ausweichend und unkonkret. Interessant
ist aber die Antwort auf die Teilfrage "Inwiefern ist es den Bundesländern nach Einschätzung der Bundesregierung
ohne vorherige Gesetzesänderungen gestattet, im Rahmen der bestehenden
Rechtslage Schutzstreifen außerorts einzurichten, wenn die dafür vorgesehenen
Straßen eine verhältnismäßig geringe Verkehrsdichte aufweisen, und sind hierzu
nach Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise landeseigene Modellprojekte möglich?"
Die Antwort der Bundesregierung: "Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten
Stellen können nach der VwV-StVO zu § 46 Absatz 2 von allen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in begründeten Fällen Abweichungen zulassen.
Im Rahmen der Entscheidung dürfen die in der StVO festgelegten allgemeinen
Verhaltensanforderungen (Überfahren der Leitlinie durch Kraftfahrzeugverkehr
nur bei Bedarf in seltenen Fällen, Parkverbot) und Festlegungen zum § 45 Absatz
9 StVO (besondere Örtlichkeit und Gefahrenlage, für die die allgemeinen Regeln
der StVO nicht ausreichen, so dass ein beschränkendes Verkehrszeichen zwingend
geboten ist) allerdings nicht in Frage gestellt werden. Dabei muss im Rahmen
der Entscheidung insbesondere berücksichtigt werden, dass das
Straßenverkehrsrecht besonderes Polizei- und Ordnungsrecht und damit Gefahrenabwehrrecht
ist."
Diese Ausführungen schaffen Argumentationsspielräume
gegenüber den Straßenverkehrsbehörden, um den für geschlossene Wegenetzes so
wichtigen Einsatz von Schutzstreifen außerorts endlich einsetzen zu können. Die
vollständige Bundestagsdrucksache ist zu finden unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808821.pdf.
Donnerstag, 8. September 2016
Lärmaktionspläne - Chance für kleinere Städte und Gemeinden

Der gemeinsam mit Matthias Hintzsche vom Umweltbundesamt verfasste Aufsatz "Lärmaktionspläne der 3. Runde: Eine große Chance für kleinere Städte und Gemeinden" in der Zeitschrift Immissionsschutz, Heft 3, 2016 stellt deshalb die Vorteile von Lärmaktionsplänen für kleinere Städte und Gemeinden heraus. Es wäre zu wünschen, dass in der nun anstehenden dritten Runde mehr kleinere Kommunen die Chancen erkennen, die ihnen Lärmaktionspläne für die weitere Entwicklung eröffnen.
Montag, 22. August 2016
Lärmschutz und Stadtentwicklung

Donnerstag, 11. August 2016
Rotterdam - ein Stück reale Zukunft
Barcelona und seine Stadtplätze,
Bilbao und sein Stadtumbau, Kopenhagen und seine Radverkehrsförderung –
allesamt Städte mit großem Vorbildcharakter. Rotterdam als Zukunftsstadt ist dagegen,
zumindest in Deutschland, vielfach noch unbekannt. Völlig zu unrecht, kann die
Stadt doch locker mit der ersten Riege der Zukunftsstädte mithalten. Rotterdam
ist eine Reise wert. Die faszinierende Vielfalt der aktuellen Projekte ist in einer sehr infomativen Zusammenstellung zu finden unter:
http://www.rotterdam.nl/lijst:innovatieveprojectenindebuitenruimte
http://www.rotterdam.nl/lijst:innovatieveprojectenindebuitenruimte
Montag, 25. Juli 2016
Deutscher Verkehrsplanungspreis: Umgestaltung Ortsdurchfahrt Rudersberg nominiert
Der Fokus des diesjährigen
Wettbewerbs lag auf beispielhaften Verkehrslösungen zur Stärkung und Förderung
einer nachhaltigen Mobilität auf Haupt(verkehrs)straßen. Gesucht wurden
stadt- und verkehrsplanerische Konzepte und Projekte, die durch den Umbau von
Hauptverkehrsstraßen einen Beitrag zur Rückgewinnung der Stadt- und Gemeindestraßen
als Aufenthaltsraum für alle Menschen leisten und Ziele der Lärmminderung, der
Luftschadstoffreduktion und des Klimaschutzes befördern.
Es wurden 21 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Die Jury hat drei Projekte für den Preis nominiert, darunter auch "Ortsdurchfahrt Rudersberg – eine
Gemeinde erobert ihre Mitte zurück" - ein Projekt, an dem PRR maßgeblich
mitgewirkt hat. Es sind Arbeiten, die Vorbildcharakter haben und damit als Beispiel eines positiven Umgangs mit dem Umbau kommunaler Hauptverkehrsstraßen wirken können (Planerin, Heft 4, 2016).
Die Begründung der Jury zur Auswahl des Projekts Rudersberg: Es konnte sowohl eine Verminderung als auch Entschleunigung des Verkehrs herbeigeführt und zusätzlich eine Lärmminderung bewirkt werden. Mit diesen einfachen, durchaus bereits bekannten Maßnahmen eine Umgestaltung mit diesen Effekten durchzuführen, ist vorbildhaft und auf viele andere Gemeinden in ganz Deutschland übertragbar.
Sonntag, 12. Juni 2016
Wiederbelebung der Bahnstrecke Neustadt (Dosse) - Neuruppin weiter auf Erfolgskurs
In unserem Post vom 22. Mai 2015 konnten wir berichten, dass nach langen
Bemühungen im Rahmen des EU-Projekts HUB 53/12° auf der Strecke Neustadt
(Dosse) – Neuruppin wieder die ersten Güterzüge verkehren, um Holz zur Firma Bullinger
in Temnitz liefern. Die Frage war, ob das ein kurzer Versuch sein würde, oder ob
sich daraus ein stabiler Güterverkehr entwickeln kann. Letzteres ist
eingetreten – eine interessante Entwicklung gerade vor dem Hintergrund der
nächsten Runde zur Schließung von Güterverkehrsstellen durch die DB AG!
Mittlerweile hat sich die Holzlieferung als wirtschaftlich praktikabel
erwiesen, so dass auf dem Gelände der Firma Bullinger mit baulichen Ergänzungen
das Entladen der Wagons in die betrieblichen Abläufe integriert werden konnten. Es wird einmal pro Woche Holz
angeliefert. Inzwischen hat auch die RegioInfra Gesellschaft mbH
(RIG) ein Grundstück im Gewerbegebiet Temnitz erworben, um es als
Ladestation auszubauen.
Ganz neu: Das Grundstück der Firma Passon im Gewerbegebiet Alt Ruppin grenzt
direkt an die Bahntrasse. Bedingt durch die direkte Nachbarschaft zur Firma
Lichtner Beton wurde die Idee geboren, hier eine Ladestraße anzulegen, um die Schüttgüter über die
Schiene anzuliefern. Es wird im ersten Schritt von 2.500 t/a ausgegangen. Darüber
hinaus gibt es weitere Anfragen von Baustoffhändlern, Zulieferern für große
Baustellen im Umkreis von ca. 50 km und weiteren Interessenten an der
Mitnutzung. Am 9. Juni 2016 konnten die ersten 2.300 t Schüttgüter, in diesem
Falle Kalk für die Landwirtschaft, umgeschlagen worden.
Foto: Werner Nüse (2016) |
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Foto: Arne Krohn (2016) |
Handlungsfelder einer nachhaltigen städtischen Mobilität
Der ADAC hat soeben eine Broschüre mit dem Titel
"Handlungsfelder einer nachhaltigen städtischen Mobilität"
veröffentlicht, in die wir uns inhaltlich wie redaktionell ein Stück einbringen
konnten. Die Broschüre definiert die Nachhaltigkeitsfelder in der Mobilität und
stellt die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilität vor. Den Kern der
Broschüre bilden die Bausteine einer nachhaltigen Mobilität. Sie endet mit Hinweisen
was jeder Einzelne zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen kann. Es ist eine
interessante und teilweise vielleicht sogar spannende Broschüre geworden, die geeignet
ist, klassische Vorurteile gegenüber dem ADAC aufzubrechen. Sie hat deshalb auch
eine hohe Zitierbedeutung. Die Broschüre kann im Internet kostenlos heruntergeladen
werden unter:
Internet-Seite zur OD Rudersberg
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Fotos: Gemeinde Rudersberg |
Die Gemeinde Rudersberg hat sich deshalb entschlossen, für dieses Projekt eine eigene Homepage einzurichten Hier wird die Ortsdurchfahrt mit vielen Fakten und Meinungen und mit interessanten Vorher-/ Nachher-Abbildungen vorgestellt: www.ortsdurchfahrt-rudersberg.de.
Dienstag, 24. Mai 2016
Neckartorschwarz

damit Gemälde zu erstellen.
Quelle: art - das Kunstmagazin, Mai 2016.
Sonntag, 15. Mai 2016
Schienenbonus ist Vergangenheit
Ein Blick ins Internet zeigt: So richtig ist das nie an die
große Glocke gehängt worden, dass der so genannte Schienenbonus von -5 dB(A) Vergangenheit
ist. Nachfolgend die Auffassung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
des Landes Baden-Württemberg vom 28. April 2016 auf eine Anfrage der Stadt
Freiburg:
"Es wird
angenommen, dass hiermit Fälle angesprochenen werden, in denen Wohnbebauung im
Rahmen der Bauleitplanung oder Einzelvorhaben an bestehende Schienenstrecken
herangerückt werden. Das MVI geht davon aus, dass in diesen Fällen der
Schienenbonus für Eisenbahnstrecken seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden
ist. Für Straßenbahnen gilt dies ab dem 1. Januar 2019. Zu den genannten
Stichtagen bereits rechtswirksame Bauleitpläne bleiben von der Abschaffung des
Schienenbonus unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben Einzelvorhaben, die zu den
genannten Stichtagen genehmigt, oder in sonstiger Weise zugelassen sind.
Zur Frage ob der
Schienenbonus in den Berechnungen nach Schall 03 (neu) weiterhin zu berücksichtigen
ist: Mit der Neufassung des § 43 Absatz 1 Satz 2 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde der so genannte Schienenbonus
für den Bau und die wesentliche Änderung von Schienenwegen der Eisenbahnen (ab
1.1.2015) und Straßenbahnen (ab 1.1.2019) abgeschafft. Die auch in der neuen
Schall 03 (Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)) noch
enthaltene Pegelkorrektur ist nach den oben genannten Stichtagen nicht mehr
anzuwenden.
Zur Frage ob der
Schienenbonus bei der Lärmsanierung weiterhin anzurechnen ist: Der Wegfall des
Schienenbonus ist mit der neugefassten "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes"
des BMVI, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, auch für die
Lärmsanierung übernommen worden. Außerdem sind die Lärmsanierungswerte mit dem
Bundeshaushalt 2016 um 3 dB(A) abgesenkt worden.
Durch diese beiden
wichtigen Schritte zur Stärkung des Lärmschutzes entsteht auf den ersten Blick
eine Ungleichbehandlung für Gemeinden, die bereits lärmsaniert wurden. Auf
Nachfrage der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung, Gisela Splett MdL,
hat das BMVI mit Schreiben vom 8. Januar 2016 jedoch mitgeteilt, dass im
Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Lärmsanierung
zukünftig auch bereits lärmsanierte Streckenabschnitte erneut in das
Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen werden sollen. Leider kann das
BMVI bisher noch keine Auskunft darüber geben, bis wann mit einem Abschluss der
Fortschreibung gerechnet werden kann."
Donnerstag, 12. Mai 2016
Büroworkshop
Donnerstag, 5. Mai 2016
Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten
Das baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat im April 2016 "Hinweise zur Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Dörfern und kleineren Städten" herausgegeben. Sie können im Internet unter https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Broschueren/Broschuere_Ortsdurchfahrten_gestalten.pdf heruntergeladen werden.
Ein Foto der umgebauten Ortsdurchfahrt Rudersberg stellt nicht nur eine der Maßnahmen auf dem Titelbild der Hinweise dar, sondern ist auch der "Aufmacher" den entsprechenden Internet-Seite. In den Hinweisen wird Rudersberg als eines der herausragenden Beispiele in Baden-Württemberg vorgestellt. Wir sind schon ein Stück stolz darauf, zu diesem Projekt unseren Beitrag geleistet zu haben und dass das Projekt nun diese Würdigung findet.
Ein Foto der umgebauten Ortsdurchfahrt Rudersberg stellt nicht nur eine der Maßnahmen auf dem Titelbild der Hinweise dar, sondern ist auch der "Aufmacher" den entsprechenden Internet-Seite. In den Hinweisen wird Rudersberg als eines der herausragenden Beispiele in Baden-Württemberg vorgestellt. Wir sind schon ein Stück stolz darauf, zu diesem Projekt unseren Beitrag geleistet zu haben und dass das Projekt nun diese Würdigung findet.
Freitag, 25. März 2016
Ampelkunst geht weiter
In unserem Post vom 9. November 2015 hatten wir bereits einige Beispiele der "Aachener Ampelkunst" vorgestellt. Hier eine weitere Variante:
fs synergy - unser neuer Kooperationspartner in der Freiraumplanung
Mit dem Büro Free Space Synergy, Berlin, arbeiten wir
seit dem 1. April 2016 in einer festen Kooperation zusammen (www.fs-synergy.de). fs-Synergy unterstützt
uns bei grün- und freiraumplanerischen Aufgaben, übernimmt aber auch die
Erstellung von Baumkatastern und führt mit den Erfahrungen aus früheren
Zusammenarbeiten für uns verkehrsplanerische Erhebungen durch. Wir freuen uns
auf die Zusammenarbeit.
Sonntag, 28. Februar 2016
Verkehrssicherheit hat Vorrang in der StVO
Der FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, weist in einem Faltblatt dankenswerter Weise auf einen Satz in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hin, der häufig übersehen wird:
Der gerne zitierte Satz der Verwaltungsvorschrift "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten" muss in Verbindung mit dem selten zitierten Satz "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor" gesehen werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörden (oder auch in einem Widerspruchsverfahren) sollte deshalb der Aspekt der Verkehrssicherheit ausreichend gewürdigt und auf den entsprechenden Satz in der Verwaltungsvorschrift hingewiesen werden.
Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter www.geh-recht.de.
Der gerne zitierte Satz der Verwaltungsvorschrift "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten" muss in Verbindung mit dem selten zitierten Satz "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor" gesehen werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörden (oder auch in einem Widerspruchsverfahren) sollte deshalb der Aspekt der Verkehrssicherheit ausreichend gewürdigt und auf den entsprechenden Satz in der Verwaltungsvorschrift hingewiesen werden.
Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter www.geh-recht.de.
Montag, 1. Februar 2016
Umweltverträglicher Wirtschaftsverkehr in Städten
Der städtische Wirtschaftsverkehr, das unbekannte Wesen. Viele
reden darüber, aber belastbare Zahlen gibt es nur wenige. Wir wissen um das Problem
der "letzten Meile", aber im Rahmen des Lärmschutzes und der
Luftreinhaltung notwendig erscheinende Maßnahmen sind nicht immer qualifiziert
zu begründen. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, hat das Deutsche Institut
für Urbanistik im Rahmen der Reihe "kommunal mobil 2015" gemeinsam
mit dem Umweltbundesamt und dem Deutschen Städtetag im Juni 2015 in Dessau eine
Fachtagung durchgeführt. Mehr als 90 Experten aus Wissenschaft,
Verkehrsplanung, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Logistikunternehmen und
Beratungsunternehmen diskutierten über verschiedene aktuelle Herausforderungen
im städtischen Wirtschaftsverkehr.
Die Dokumentation der Tagung liegt als Band 6/2015 der Reihe
Difu-Impulse vor. In diesem Heft sind hochqualifizierte Beiträge, die die große
Bandbreite dieses Themas zeigen, zu finden. PRR ist mit dem Beitrag "Wirkung
von Maßnahmen im städtischen Güterverkehr" (auf die Luftreinhaltung und
Lärmminderung) vertreten. Der Band kann unter verlag@difu.de
per E-Mail bezogen werden.
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