Donnerstag, 13. August 2020

Nachverdichtung und Stadt der kurzen Wege um jeden Preis?

Die letzte Dekade hat zu einem enormen Planungsdruck auf die verbliebenen Freiräume in innerstädtischen bzw. verstädterten Bereichen geführt. Dieser Druck entsteht vor allem durch die dringende Notwendigkeit, mehr kostengünstigen Wohnraum zu schaffen, dem Anspruch auf einen Kita-Platz gerecht zu werden, offene Ganztagsschulen anzubieten. Als Folge ist in fast jeder Stadt der kontinuierliche Verlust an wertvollen innerstädtischen Freiflächen zu beobachten.

Dem steht die Forderung gegenüber, innerstädtische Freiräume aus Gründen der ökologischen Vielfalt, der Bewältigung der Klimafolgen und der Erhaltung eines gesunden Stadtklimas zu erhalten. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat die hohe gesellschaftliche Bedeutung von wohnungsnahen Freiflächen gezeigt.

Mit einer "doppelten Innenentwicklung" kann dem Anspruch auf einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Nachverdichtung und Freiraumentwicklung entsprochen werden. Dass diese Strategie erfolgreich sein kann, zeigen mutige Beispiele wie der Reesepark in Augsburg, der Domagkpark in München oder das städtebauliche Konzept der Bundesgartenschau 2019 in Heilbronn. Die Gemeinsamkeit dieser Projekte liegt in dem Mut, sowohl freiraumplanerisch als auch städtebaulich in größeren Dimensionen zu denken und mit nachhaltigen Mobilitätskonzepten zu hinterlegen.
 

Reese-Park, Augsburg

 
Domagk-Park, München
 
BUGA-Gelände 2019, Heilbronn

Es gibt somit Perspektiven, eine bauliche Nachverdichtung und den Schutz von Freiräumen mit einer doppelten Innenentwicklung in Einklang zu bringen und das strategische Ziel einer Stadt der kurzen Wege zu erhalten – man muss dafür aber eine Vision entwickeln und diese politisch eine lange Zeit durchhalten.

Mittwoch, 12. August 2020

Gleichstellung der Geschlechter - für PRR (k)ein Poblem

Für PRR gilt bezüglich der Büroinhaber bereits seit der Gründung 1978 die zahlenmäßige und wirtschaftliche Gleichstellung. In den Folgejahren waren weibliche Bewerber noch die Ausnahme, so dass unter den Mitarbeitern ein deutlicher Überhang auf der männlichen Seite bestand. Das hat sich über die Jahre langsam, aber kontinierlich geändert. Und heute? Die Frauen besitzen im Büro die klare Übermacht - sie waren in den Bewerbungsverfahren einfach die Besseren und Engagierteren. Und die Zukunft? Vielleicht gelingt es uns, wieder ein bisschen mehr Gleichstellung zugunsten der männlichen Mitarbeiter herzustellen. Und Equal Payment? Ja, selbstverständlich. Förderung der Vereinbarung von Familie und Beruf? Ja, soweit es ein Büro unserer Größenordnung leisten kann. Für uns war es seit der Gründung ein Anliegen, auf die Gleichstellung zu achten. Wir haben offensichtlich 42 Jahre gebraucht zu verstehen, dass diese Selbstverständlichkeit in einem Post berichtenswert sein könnte.

Pures Glück

Jedes Büro hat eine natürliche Fluktuation - mal mehr, mal weniger - das ist ganz normal. Nun könnte auf den ersten Blick der Verdacht aufkommen, dass sich die Fluktuation in unserem Büro deutlich erhöht hat. Auf den zweiten Blick sieht man, es handelt sich einfach nur um pures Glück: Durch Heirat wurde aus Sophia Seelbach im letzten Herbst Sophia Soetermanns, aus Brigitte Krott wurde im Juli Brigitte Nosper und im Oktober wird uns Anna Maqua nicht bereits wieder verlassen, sondern bleibt unter ihrem voraussichtlich (das Ja-Wort steht ja noch aus) neuen Namen Emundts bei uns. Sie sehen: Pures Glück! Möge es den frisch getrauten Paaren ein Leben lang erhalten bleiben.

Samstag, 4. Januar 2020

Ausstieg aus der Braunkohle – PRR an Planungskonzept für die Folgelandschaft beteiligt


Der Ausstieg aus dem Braunkohletagebau ist beschlossene Sache, die Details sind noch zu regeln. Im Rheinischen Revier haben sich die Gemeinden um die drei verbleibenden Restseen (Inde, Hambach und Garzweiler) jeweils zu Zweckverbänden zusammengeschlossen, um die Zukunft zu gestalten. Der Zweckverband "LANDFOLGE GARZWEILER" (www.landfolge.de) hat PRR beauftragt, für die vier Gemeinden um den zukünftigen Garzweiler See (Erkelenz, Mönchengladbach, Jüchen und Titz) eine Verkehrsstudie zu erstellen, die aufzeigen soll, mit welchen Schritten bei fortschreitendem Tagebau die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur in Abstimmung mit den Nutzungskonzepten bereits ab den 2020er Jahren eingeleitet werden kann.
Die zeitliche Dimension des Projekts ist nicht zu unterschätzen, denn der Fortschritt des Tagebaus gibt den Takt zur Herstellung der LandFolge Garzweiler vor: Das Ende des Tagebaus erfolgt spätestens 2045, voraussichtlich früher. Die Zuführung von Wasser zum Auffüllen des Restlochs kann dann ab Mitte/ Ende der 2040er Jahre beginnen und wird etwa 35 Jahre in Anspruch nehmen. Der Zielzustand wird somit erst in den 2080er Jahren erreicht werden.
Das Gesamtprojekt steht zwangsläufig noch ganz am Anfang. Wir freuen uns, an diesem ungewöhnlichen und deshalb besonders spannenden Projekt an den Grundsteinen für die zukünftige Entwicklung mitarbeiten zu können.

Montag, 23. Dezember 2019

2019 war für den Lärmschutz das Jahr der Überraschungen – aber ist neu auch immer gut?


Das Jahr 2019 brachte Neuerungen im Lärmschutz, die selbst die engere Fachwelt überrascht haben; andere Neuerung waren lange bekannt und sind trotzdem bei einem breiteren Fachpublikum nicht angekommen – der Versuch einer Einordnung.

Es begann im Januar mit der Einführung der "BUB". Die Einführung von KNOSSOS hatte sich ja weitgehend herumgesprochen, aber "BUB"? Die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) ist die nationale Umsetzung von KNOSSOS und ersetzt die VBUS, VBUSch und VBUI. Die BUB ist seit dem 1. Januar 2019 für die Berechnung von strategischen Lärmkarten verbindlich.

Es folgte im Juni 2019 die EU-Verordnung 2019/1010 - kennt fast niemand. In einem Sammelsurium von veränderten EU-Verordnungen ist weit hinten der Artikel 2 "Änderung der Richtlinie 2020/49/EG" zu finden. Die wichtigste Änderung: Ab der vierten Runde der Lärmaktionspläne wird die Bearbeitungszeit auf zwei Jahre ausgeweitet und heilt damit die bisherige, praxisferne Jahresregelung. Die überarbeiteten oder neuaufgestellten Lärmaktionspläne müssen also nicht im Juli 2023, sondern erst zum 18. Juli 2024 an die EU gemeldet werden.

Und im September folgte die Überraschung des Jahres: Die lange erwarteten RLS-19 wurden eingeführt! Tatsächlich? Nein, nur ein bisschen. Aber der Reihe nach: Am 29. Oktober teilt die FGSV per E-Mail mit, das die RLS-19 jetzt beim Verlag bestellt werden kann. Das kam für die gesamte Fachwelt ziemlich überraschend, hatte man doch mit einem weiteren Aufschub gerechnet. Am 31. Oktober wurden die RLS-19 im Verkehrsblatt veröffentlicht und damit vom BMVI verbindlich eingeführt. Verbindlich? Jein, denn: "Sobald die Zweite Verordnung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes mit der direkten Bezugnahme auf die RLS-19 in Kraft getreten ist, werden die Abschnitte 3 und 1 der RLS-19 bei der Lärmvorsorge anstelle des Berechnungsverfahrens nach Anlage 1 der 16. BlmSchV bzw. nach Kapitel 4 der RLS-90 gelten." Heißt somit: Die Teile 0. (Anwendungsbereich und Zielsetzung) sowie 2. (Möglichkeiten zur Minderung von Lärmeinwirkungen durch Planung) sind eingeführt und ersetzen die RLS-90, im Übrigen gelten weiterhin die RLS-90. Das Verfahren zur Änderung der 16. BImSchV hat nach unserer Kenntnis gerade erst begonnen und eine Verabschiedung ist derzeit nicht abzusehen – das kann also dauern.

Fassen wir zusammen: Die vorläufigen Berechnungsmethoden gelten nicht mehr, KNOSSOS wurde als BUB in nationales Recht übernommen, die RLS-19 ist ein bisschen eingeführt, in wesentlichen Punkten gelten aber weiterhin die RLS-90. Von dem Wunsch nach einer Vereinheitlichung des Lärmschutzrechts sind wir heute weiter entfernt als je zuvor!

Dieser Post bezieht sich nur auf den der derzeit erkennbaren rechtlichen Stand – der ist schon unübersichtlich genug. Richtig spannend wird aber erst die Frage, ob bzw. in welchem Umfang sich die Berechnungsergebnisse nach RLS-90, VBUS, BUB und RLS-19 unterscheiden. Erste Hinweise lassen nichts Gutes erahnen. Richtig spannend wird die Frage nach den Unterschieden zwischen den Berechnungsmethoden im Zusammenhang mit den derzeitig geltenden Lärmvorsorgewerten, Lärmsanierungswerten und Auslösewerten für den Lärmaktionsplan. Müssen wir Lärmbetroffenen zukünftig erklären, dass sie entgegen bisherigen Feststellungen gar kein Lärmproblem haben, weil sich die Berechnungsmethoden geändert haben?

Sonntag, 22. Dezember 2019

Gesundheit durch Hygiene für Kleinbauern in Mulanje und Blantyre, Malawi

Wie seit vielen, vielen Jahren unterstützen wir auch in diesem Jahr wieder die die Tätigkeit der DESWOS. In Abstimmung mit der DESWOS haben wir uns für ein Projekt in Malawi, das zu den ärmsten Ländern der Welt zählt, entschieden.

Schwierige hygienischen Bedingungen in den Dörfern
Selbsthilfe beim Bau der Trockentoiletten
Trockentoilette links mit Waschraum in dem Gebäude
Arnmut und eine mangelhafte Ausstattung an Sanitäranlagen gehen meist Hand in Hand.Wenn dann noch grundlegendes Wissen über wichtige Hygieneregeln fehlt, sind Krankheiten wie z.B. Diarrhoe, Typhus oder Cholera vorprogrammiert. Die Kindersterblichkeit steigt und die Lebenserwartung sinkt. In Malawi ist vor allem der im Süden gelegene Mulanje Distrikt von den negativen Folgen einer unzureichenden sanitären Infrastruktur betroffen. Das wollen die DESWOS und ihr lokaler Partner "Center for Community Organisation and Development“ (CCODE) ändern.
Über 75 % der armen und zumeist bäuerlichen Landbevölkerung im Mulanje Distrikt verfügt nur über so genannte Plumpsklos. Sie sind jedoch in einem derart schlechten Zustand, dass die offene Fäkalentsorgung etwa auf einem Feld weit verbreitet ist. Vor allem während der Regenzeit, wenn der Grundwasserspiegel steigt und örtlich Überschwemmungen auftreten, kommt es immer wieder zu einer Kontaminierung des Grundwassers durch aus den Grubenlatrinen ausgeschwemmte Fäkalien mit Kolibakterien.

Eine gute und einfache Möglichkeit, diese Gefahr zu reduzieren, sind Trockentrenntoiletten. Die flüssigen (Urin) und festen Bestandteile (Fäzes) werden in zweigesonderten Tanks getrennt gesammelt, die sich über dem Erdniveau befinden. So wird das Grundwasser weniger belastet und die getrennte Sammlung macht es möglich, sowohl den Urin als auch die festen und mit der Zeit getrockneten Stoffe als Dünger zu nutzen und den Ertrag der Ernte zu steigern.
CODE wird in Dörfern und Schulen Informationsveranstaltungen durchführen, um Erwachsene und Kinder mit der Nutzung der Trockentrenntoiletten sowie mit wichtigen Hygieneregeln, wie z. B. der Bedeutung von Händewaschen, vertraut zu machen. Geplant ist auch der Bau eines Müllverwertungszentrums. Das schafft Jobs. Die DESWOS benötigt insgesamt 143.000 EUR Spenden. Der Anteil der DESWOS beträgt 25 Prozent; 75 Prozent werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ kofinanziert. Doch auch mit wenig kann viel erreicht werden. So kostet der Bau einer Trockentoilette nur 69 EUR.
Das Besondere ist in diesem Jahr, dass unserer Spende etwas größer ausfallen konnte als sonst üblich, da sich die Autoren des Fachaufsatzen in der Straßenverkehrstechnik über den Mobilitätsplan Mönchengladbach (siehe Post vom 8.12.2019) entschlossen haben, ihr Honorar für den Aufsatz für das Projekt in Malawi zu spenden. 
Wenn auch Sie durch Ihre Spende den Menschen in Malawi eine menschenwürdige Sanitärversorgung bieten und vor lebensgefährlichen Krankheiten schützen möchten, hier sind die entsprechenden Daten:

DESWOS, Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE87370501980006602221, SWIFT-BIC: COLSDE33
Stichwort: Malawi

Wenn Sie mehr über die DESWOS und weitere Projekt wissen möchten:

Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
Postanschrift: Innere Kanalstraße 69, 50823 Köln
Telefon: 0221/57989-30
E-Mail: public@deswos.de 
Internet: www.deswos.de

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Lösungskonzepte für eine nachhaltige Mobilität in Städten und ländlichen Räumen

...unter diesem Titel veranstaltet das Institut für Städtebau, Berlin, am 30./31. Januar 2020 ein Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Städtebau und Mobilität".
Der Verkehrssektor ist derzeit geprägt von erheblichen Veränderungsprozessen zur Erreichung einer nachhaltigen sozial und stadtverträglichen Mobilität. Zur Anpassung der Rahmenbedingungen für neue Mobilitätsformen und ein bedarfsgerechtes Angebot müssen auch die Kommunen als zentrale Akteure bestehende Steuerungsmöglich-keiten nutzen, die auf die jeweiligen Verhältnisse angepasst sind.
Im Rahmen des Seminars werden Handlungsbedarfe anhand von Praxisbeispielen für zukunftsfähige Mobilitätskonzepte diskutiert und Anreize für konkrete Umsetzungsmöglichkeiten gegeben. Jochen Richard wird ein Referat unter dem Titel "Mobilität und Stadtentwicklung heute und morgen: Stolpersteine integrierter Planungskonzepte auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit" zum Seminarthema  beitragen.
Weitere Informationen unter www.isw-isb.de.

Sonntag, 8. Dezember 2019

Mobilitätsplan Mönchengladbach – Von der "grauen Maus" zur zukunftsfähigen Stadt

Die Stadt Mönchengladbach entwickelt sich seit nunmehr fast einem Jahrzehnt, unterstützt vom PRR, im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie "mg+ Wachsende Stadt" von der "grauen Maus" zur zukunftsfähigen Stadt. Der Mobilitätsplan steuert die weitere Verkehrsentwicklung durch Leitlinien, die auf Fachgutachten aufbauen oder die Ziele neu zu erstellender bzw. fortzuschreibender Fachgutachten vorgeben. Das besondere des Mobilitätsplans Mönchengladbach liegt auch darin, dass die Ergebnisse transparent nachvollziehbar sind: Die Fachgutachten können im Intenet nachgelesen werden, Bausteine als Kurzfassung der Gutachten informrieren den interessierten, aber schnellen Leser (www.moenchengladbach.de > buergerinfo-a-z > mobilitaetsplan). In der Straßenverkehrstechnik Heft 10, 2019, ist ein zusammenfassender Aufsatz erschienen. Nach der  konzeptionellen Phase ist die Stadt nun in der Lage, die Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Ein bereits erreichter Effekt ist, dass für die Stadt Mönchengladbach kein Luftreinhalteplan mehr erstellt werden muss, da die Grenzwerte für PM10 und NO2 inzwischen eingehalten werden.

Montag, 23. September 2019

Lehrauftrag an der Hochschule Karlsruhe

Die "Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft" (HsKA) hat Jochen Richard einen Lehrauftrag für den Bereich "Grundlagen Verkehrsplanung" erteilt. Nach den seit 2009 zwei Mal jährlichen Beiträgen zu den Referendarlehrgängen des Instituts für Städtebau, Berlin ("Kommunalen Verkehrsplanung – Bericht aus der Planungspraxis", "Lärmminderungsplanung" und inzwischen "Nachhaltige Mobilität in der Stadt") ist es schön, nun auch die Studienanfänger in das Thema einzuführen und vor allem für ihren zukünftigen Beruf zu begeistern. Es macht Spaß und ist auch ein Stück Verpflichtung, die in vielen Berufsjahren gesammelten Erfahrungen der nächsten Generation weiterzugeben.