Nach dem Lärmaktionsplan ist vor dem Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde ist an das Land gemeldet, die 5. Runde beginnt erst im Juli nächsten Jahres. Also Pausentaste drücken? Mitnichten! Denn im Lärmaktionsplan der 4. Runde wurden Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen, und in vielen Fällen besteht noch ein erheblicher Überhang aus den vorherigen Lärmaktionsplänen, die darauf warten, umgesetzt zu werden. Bis zur nächsten Runde erwartet die Öffentlichkeit, Politik wie auch die EU Taten, damit es in unseren Städten leiser wird. Jetzt ist die beste Zeit das Thema anzugehen.
Eine der häufigsten Maßnahmen in Lärmaktionsplänen ist die
Anordnung von Tempo 30. Die letzten Novellierungen der StVO haben die
Anordnungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Die notwendige
straßenverkehrsrechtliche Einzelfallprüfung, sofern nicht im Aufstellungsverfahren
des Lärmaktionsplans durchgeführt, ist aber weiterhin recht aufwändig, führt
aber viel häufiger zu einem positiven Ergebnis als häufig angenommen wird. Auch wenn bei
den Straßenverkehrsbehörden eine positive Entwicklung zu beobachten ist, tut
sich die eine oder andere Behörde weiterhin schwer, zulässige Anordnungen zu
vollziehen.
Bereits seit vielen Jahren hat deshalb der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. eine Fortbildungsveranstaltung unter dem Titel "Tempo 30 und Begegnungszonen – Einsatzbereiche und praktische Umsetzung" in seinem Programm. Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag, den 10. März 2026, als Webinar statt. Eine gute Gelegenheit die scheinbare Pause zwischen 4. und 5. Runde der Lärmaktionspläne zu füllen. Bei Interesse sind weitere Informationen unter
zufinden – vielleicht sieht man sich ja!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen