Sonntag, 28. Februar 2016

Verkehrssicherheit hat Vorrang in der StVO

Der FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland, weist in einem Faltblatt dankenswerter Weise auf einen Satz in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung hin, der häufig übersehen wird:

Der gerne zitierte Satz der Verwaltungsvorschrift "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten" muss in Verbindung mit dem selten zitierten Satz "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor" gesehen werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung an die Straßenverkehrsbehörden (oder auch in einem Widerspruchsverfahren) sollte deshalb der Aspekt der Verkehrssicherheit ausreichend gewürdigt und auf den entsprechenden Satz in der Verwaltungsvorschrift hingewiesen werden.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter www.geh-recht.de.

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