Dienstag, 7. April 2026

 

Nicht vergessen: 5. Runde der Lärmminderungsplanung hat begonnen!

Von Kommunen außerhalb der Ballungsräume weitgehend unbemerkt hat die Kartierung zur 5. Runde der Lärmaktionspläne bei den planaufstellenden Behörden bereits begonnen. Die Kommunen sind zwar noch nicht direkt gefordert, aber es erleichtert die spätere Aufstellung des Lärmaktionsplans, wenn man sich frühzeitig mit der Thematik beschäftigt. Hierzu ein paar Tipps aus unserer Erfahrung mit den bisherigen Runden:

  • Die Bestandsmeldung für die zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume wurden entsprechend den Vorgaben zum 30.6.2025 an die EU gemeldet. Unser Tipp: Über die Bestandsmeldung können Sie sich einen Überblick verschaffen, ob beim Kartierungsumfang in der 5. Runde Veränderungen zu erwarten sind oder alles beim Alten bleibt. Das kann eine Hilfe sein bei Anfragen von Lärmbetroffenen oder aus dem politischen Raum.
  • Klären Sie mit der planaufstellenden Behörde, ob die Möglichkeit besteht, über die an die EU gemeldeten Hauptverkehrsstraßen hinaus weitere Straßen in die Kartierung aufzunehmen. Unser Tipp: Falls ja, müssen Sie in solchen Fällen die entsprechenden Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Sie sparen die Kosten für eine gesonderte Berechnung durch einen Akustiker und können weitere Straßen innerhalb des Lärmaktionsplans mit der entsprechenden Bindungswirkung bearbeiten.
  • Voraussichtlich im Frühherbst 2026 werden die planaufstellenden Behörden den Kommunen die Möglichkeit bieten, die Eingangsdaten zu prüfen und bei Bedarf Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen bzw. zu melden. Unser Tipp: Aus der Erfahrung der bisherigen Runden können wir nur empfehlen, von diesem Angebot unbedingt Gebrauch zu machen! Es erspart spätere Korrekturen, die im Lärmaktionsplan mühsam begründet und umgerechnet werden müssen. Es erhöht aber vor allen Dingen das Vertrauen der Betroffenen in das Werk.
  • Voraussichtlich im Herbst 2026 werden die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung fortgeschrieben. Es ist zu erwarten, dass zu erbringende Teilleistungen präzisiert werden. Zu diesem Zeitpunkt werden ggf. auch Erlässe der Bundesländer fortgeschrieben. Unser Tipp: Eine frühzeitige Beschäftigung mit den neuen Vorgaben schafft Klarheit, welche Leistungen in welcher Form von wem und mit welcher Zuarbeit der Fachämter erbracht werden sollen (z. B. Anordnungsfähigkeit von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, Umgang mit dem Thema ruhige Gebiete).
  • Spätestens am 30.6.2027 sollen die strategischen Lärmkarten vorliegen. Das ist der Starttermin zur Aufstellung des Lärmaktionsplans. Deadline für Meldung zur 5. Runde ist der 18.7.2029. Unser Tipp: Versuchen Sie möglichst pünktlich an den Start zu gehen. Die 4. Runde hat gezeigt, dass je nach Komplexität zwei Jahre Bearbeitungszeit schnell vorübergehen. 
  • Und schließlich: Zum Sommer steht die Haushaltsplanung für die Jahre 2027/28 an. Unser Tipp: Für 2027 sollten Sie, wenn Sie nicht alles intern bearbeiten wollen, einen Teilbetrag vorsehen. Die zuvor genannten Tipps können dazu dienen, die Höhe der anzumelden Haushaltsmittel grob einzuschätzen.

Nicht zuletzt aus der Erfahrung mit der 4. Runde sind vor allem kleinere Kommunen mit der Bitte auf uns zugekommen, sie als "Geschäftsbesorger" bei der Lärmkartierung zu vertreten bzw. sie entsprechend zu "coachen". Sollten auch Sie an dieser Dienstleistung interessiert sein, können Sie uns gerne ansprechen, um ein individuelles Leistungsbild nach Ihren Wünschen zusammenzustellen.